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BetriebsbündelversicherungDauerrabatt zurückzahlen nach Kündigung — zu Recht?
Fall Nr. 18 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Die Antragstellerin schloss eine Betriebsbündelversicherung mit Dauerrabatt ab und kündigte mehrere Sparten vorzeitig. Die Versicherung forderte Dauerrabatt iHv € 5.134,87 zurück. Nach einer OGH-Entscheidung (7 Ob 266/09g) gegen progressive Berechnungsmethoden zahlte die Versicherung € 2.834,66 zurück, wendete aber eine neue Berechnungsklausel (DR004) an. Die Antragstellerin fordert die restliche Rückerstattung von € 2.300,21. Bedingungslage laut Akt: Dauerrabattklausel und deren Berechnung bei vorzeitiger Kündigung; Zulässigkeit der geltungserhaltenden Reduktion und ergänzenden Vertragsauslegung gegenüber OGH-Entscheidung 7 Ob 266/09g
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Der OGH hat nur streng progressive Berechnungsmethoden für unzulässig erklärt, nicht Dauerrabatte insgesamt. Eine geltungserhaltende Reduktion durch ergänzende Vertragsauslegung ist bei Unternehmensverträgen zulässig, doch darf die Versicherung nicht einseitig den Vertrag abändern.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
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