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Betriebsbündelversicherung

Ein neues Gerät eingeschlossen — beginnt der Vertrag neu?

Fall Nr. 79 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Versicherungsnehmerin schloss 2006 eine Betriebsbündelversicherung ab, die nach besonderen Bedingung 6975 kündbar war. 2014 beantragte sie, ein neues EDV-Gerät einzuschließen. Die Versicherung stellte eine neue Polizze mit Laufzeit bis 2025 aus, ohne die Klausel 6975 einzubeziehen. Die Versicherungsnehmerin kündigte 2017, die Versicherung lehnte ab. Bedingungslage laut Akt: Besondere Bedingung 6975 - Kündigbarkeit nach drei Jahren zum Ende des Versicherungsjahres; Frage ob Modifikation oder neuer Vertrag vorliegt

So hat die gedeckt-KI geprüft

Mehr Angaben nötigSachverhalt betrifft Vertragsauslegung, keine Deckungsprüfung · Konfidenz 50 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: Deckung. Die gedeckt-KI hätte hier zunächst weitere Unterlagen angefordert.

Bei Hinzufügen einzelner Gegenstände zu bestehendem Versicherungsschutz liegt eine Vertragsmodifikation vor, wenn der Parteiwille auf Anpassung gerichtet ist, nicht auf Abschluss eines neuen Vertrages. Die bloße Ausstellung einer neuen Polizze ist nicht entscheidend.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.