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BetriebshaftpflichtMaklerfehler 2005, Schaden 2008 — welcher Versicherer zahlt?
Fall Nr. 43 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Ein Versicherungsmakler unterließ 2005 die Empfehlung einer Maschinenbruchversicherung für einen Reinhalteverband. Am 24.6.2008 entstand durch einen Blitzschlag ein indirekter Schaden, den der zuständige Versicherer wegen fehlender Maschinenbruchversicherung nicht deckte. Der Verband forderte Schadensersatz vom Makler, dieser meldete den Fall beiden hintereinander tätigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherern an. Bedingungslage laut Akt: Artikel 6 AHVB/EHVB 2000 - zeitlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes, insbesondere Vordeckung für Unterlassungsfehler und Kausalereignis vs. Folgeereignis bei der Bestimmung des Versicherungsfalls
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auf das Kausalereignis (Zeitpunkt der fehlerhaften Unterlassung) und nicht auf das Folgeereignis (Schadenseintritt) abzustellen. Der Erstversicherer (bei dem der Fehler gesetzt wurde) ist zuständig, wobei eine Nachdeckung durch den Folgeversicherer aus …
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.