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Betriebshaftpflicht

Vertrag gekündigt, Versicherer kassiert weiter — geht das?

Fall Nr. 30 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Eine GesbR schloss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab. Der Versicherungsnehmer kündigte den Vertrag per 30.10.2016 zunächst per Fax und Email, berief sich aber auch auf ein angeblich mündlich vereinbartes jährliches Kündigungsrecht. Der Versicherer lehnte die Kündigung mangels Kündigungsgrund ab und zahlte weiterhin unter Vorbehalt Prämien. Bedingungslage laut Akt: Art. 11 AVBV 1999 (Fassung 2013): Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers müssen schriftlich an die Direktion des Versicherers erfolgen; Agenten sind nicht berechtigt, diese entgegenzunehmen. Ferner: Umfang der Vollmacht des Assekuradeurs als Bevollmächtigter des Versicherers.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Nicht gedecktABLEHNUNG PRÜFEN · Konfidenz 72 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: keine Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Die Schlichtungskommission lehnt die Rückzahlung ab, da strittige Tatfragen (Vollmachtsumfang, mündliche Vereinbarung eines Kündigungsrechts) nur in einem Zivilverfahren geklärt werden können. Art. 11 AVBV steht nicht entgegen, dass der Versicherer einen Assekuradeur mit Vertretung bevollmächtigt.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.