Start › Fall-Archiv › Betriebsbündelversicherung
BetriebsbündelversicherungSpäte Zahlung nach Schneedruck — Zinsen wie beim Feuerschaden?
Fall Nr. 95 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherungsnehmer meldete am 17.1.2021 einen Schneedruckschaden. Die Versicherung zahlte am 30.9.2021 einen ersten Teilbetrag von 25.000 Euro und am 26.11.2021 den Restbetrag von 24.237,46 Euro. Die Antragstellerin fordert Zinsen gemäß § 94 VersVG von 4% ab der Schadenmeldung, was die Versicherung ablehnt. Bedingungslage laut Akt: § 94 VersVG regelt 4%ige Verzinsung ab einen Monat nach Schadenmeldung, ist aber ausdrücklich nur im Kapitel Feuerversicherung normiert. Artikel 10 ABS 2015 verweist auf § 11 VersVG: Entschädigung ist erst nach vollständiger Feststellung fällig. Strittig: Analoge Anwendung auf Schneedruckschäden.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
§ 94 VersVG findet auf Schneedruckschäden keine analoge Anwendung, da die Sonderregelung für Feuerversicherung beabsichtigt ist und Analogieschlüsse bei unvollständiger Gesetzesregulierung restriktiv auszulegen sind.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.