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BetriebsbündelversicherungWerkzeugdiebstahl auf der Baustelle — gedeckt oder nicht?
Fall Nr. 4 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Elektroinstallateur hatte Werkzeuge während Bauaufträge in Kellerabteilen eines Hauses gelagert und versperrt. Am 20.10.2009 wurden die Abteile aufgebrochen und Werkzeuge im Wert von etwa 9.628 Euro gestohlen. Die Antragstellerin fordert Deckung durch die Betriebsversicherung mit Einbruchsdiebstahlschutz. Bedingungslage laut Akt: Besondere Bedingung 6545 schliesst Baustellen vom Versicherungsschutz aus, gewährt aber Erweiterung für Sachen ausserhalb des Versicherungsortes in Gebäuden innerhalb der Schweiz/EU mit Obergrenze von 4.000 Euro.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Lagerräume für Werkzeuge befanden sich auf einer Baustelle im Sinne der Versicherungsbedingungen, daher greift der wirksame Risikoausschluss und die Deckung entfällt vollständig, nicht einmal die reduzierte Aussenversicherung von 4.000 Euro kommt zur Anwendung.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.