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BetriebshaftpflichtHeizungsleitung am Bau beschädigt — zahlt die Betriebshaftpflicht den Verdienstentgang?
Fall Nr. 17 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Generalunternehmer beschädigte bei Baumeisterarbeiten (Kinozubau) eine Heizungsleitung. Durch austretendes Leitungswasser entstanden Folgeschäden an Gebäudebestandteilen. Das Verschulden liegt bei Mitarbeitern des Versicherungsnehmers. Bedingungslage laut Akt: Hauptstreitpunkt: Deckung reiner Vermögensschäden (Verdienstentgang/Betriebsstilllegung) unter Klausel 3056K und Klausel 20 (Nachbesserungs-Begleitschäden) sowie Ausschluss Artikel 7 Punkt 9 AHVB 2005 (Schäden an hergestellten/gelieferten Arbeiten)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Deckung reiner Vermögensschäden (Verdienstentgang des Auftraggebers) wird dem Grunde nach empfohlen, da Klausel 20 (Nachbesserungs-Begleitschäden) Betriebsstilllegungen ausdrücklich mitversichert und von den Ausschlüssen befreit, während die persönliche Haftung des Subunternehmers nicht versiche …
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.