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BetriebshaftpflichtPlanungsfehler wider besseres Wissen — Deckung verwirkt?
Fall Nr. 94 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Baumeisterin war 2008/2010 mit Planung und Bauaufsicht eines Bauprojekts beauftragt. Nach Fertigstellung wurden diverse Mängel und Planungsfehler beanstandet, insbesondere zu geringe Sichtkontaktflächen gemäß Arbeitsstättenverordnung, mangelhafte Versickerung, fehlende Entwässerung und fehlende Dämmung. Die Versicherung lehnte die Deckung mit Verweis auf Verstöße gegen behördliche Vorschriften ab. Bedingungslage laut Akt: Bedingung P155, Artikel 6 Punkt 1.1 und 1.2 - Ausschlüsse vom Versicherungsschutz bei Zuwiderhandlung gegen geltende Verordnungen und behördliche Vorschriften
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Antragsgegnerin durfte die Deckung zu Recht ablehnen, da die beanstandeten Schäden auf bewusste Fahrlässigkeit und Verstöße gegen behördliche Vorschriften zurückzuführen sind, die unter die Ausschlussklausel P155 fallen.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.