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Betriebsunterbrechung

Raumausstatter fällt aus — zählt der Ein-Mann-Betrieb ganz?

Fall Nr. 72 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Ein selbstständiger Raumausstatter erlitt am 11.11.2006 einen Bandscheibenvorfall mit Hebetrauma, der zu 100%iger Arbeitsunfähigkeit bis Ende Februar 2007 führte. Er führte 90% seiner Tätigkeit (Teppich- und Parkettverlegung) für einen Auftraggeber durch und konnte seinen Betrieb ohne sich selbst nicht weiterführen. Nach einem Kuraufenthalt konnte er am 8.3.2007 die Arbeit wieder aufnehmen. Bedingungslage laut Akt: Betriebsunterbrechungsversicherung (Polizzennummer anonymisiert), Sonderbedingung FP 02/2001 Fassung 01: Frage, ob bei Ausfall der Arbeitskraft des Betriebsinhabers eines 1-Mann-Betriebs ein Versicherungsfall vorliegt und wann die 28-tägige Karenzzeit endet.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Teilweise / zu prüfenBetriebsunterbrechung bei 1-Mann-Betrieb: Deckung grundsätzlich gegeben, Karenzfrist-Ende unklar · Konfidenz 50 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: Deckung. Die KI-Einschätzung war hier vorsichtiger als der dokumentierte Ausgang.

Bei einem 1-Mann-Betrieb, der bei Ausfall der Arbeitskraft des Betriebsinhabers zur Gänze zum Erliegen kommt, liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die Arbeitskraft nicht durch andere substituiert oder zeitlich verschoben werden kann. Die Betriebsunterbrechungsentschädigung ist daher zu zahlen.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.