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Betriebsunterbrechung

Kündigung nach Schadenserie — gilt der Kündigungsverzicht?

Fall Nr. 60 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Ein Versicherungsmakler schloss für einen Arzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Nach mehreren Schadenfällen kündigte die Versicherung den Vertrag per 1.11.2015. Der Versicherte berief sich auf einen vereinbarten generellen Kündigungsverzicht "ohne Wenn und Aber" und wies die Kündigung zurück. Bedingungslage laut Akt: Klausel 47C: Kündigungsverzicht im Schadensfall nach schwerer Erkrankung. Streitig war, ob ein genereller oder nur ein bedingter Kündigungsverzicht (mit Zustimmung des Vermittlers) vereinbart wurde.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Mehr Angaben nötigPrüfung nicht möglich - Sachverhalt betrifft fremden Vertrag · Konfidenz 30 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: Deckung. Die gedeckt-KI hätte hier zunächst weitere Unterlagen angefordert.

Ein genereller Kündigungsverzicht wurde bindend vereinbart. Der Versicherer hat auf sein Kündigungsrecht im Schadensfall rechtswirksam verzichtet, weshalb die Betriebsunterbrechungsversicherung über den 1.11.2015 hinaus aufrecht bleibt.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.