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Betriebsunterbrechungsversicherung

Diagnose einen Tag vor Versicherungsbeginn — gedeckt oder nicht?

Fall Nr. 22 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Fachärztin beantragte am 11.2.2022 eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Polizze wurde am 2.6.2022 mit Versicherungsbeginn 31.5.2022 ausgestellt. Am 30.5.2022 wurde bei der Versicherten ein Mammakarzinom diagnostiziert, weshalb die Praxis ab 4.7.2022 geschlossen wurde. Der Versicherer lehnte die Leistung ab, da die Erkrankung vor Versicherungsbeginn entstanden ist. Bedingungslage laut Akt: Art. 2, Pkt. 1.2.1 BF02: Kein Versicherungsschutz für Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind. Art. 1, Pkt. 3.1: Definition von Krankheit als anormaler körperlicher Zustand, der ärztlicher Behandlung bedarf.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Nicht gedecktLeistungsfreiheit wegen Vorerkrankung · Konfidenz 85 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: keine Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Da die Mammakarzinom-Diagnose am 30.5.2022 erfolgte und der Versicherungsbeginn erst 31.5.2022 betrug, entstand die versicherte Krankheit vor Versicherungsbeginn, weshalb gemäß Art. 2.1.2.1 BF02 kein Versicherungsschutz besteht.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.