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FeuerversicherungBlitz trifft Straßenleuchte — 40 Lampen kaputt, alles gedeckt?
Fall Nr. 73 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Am 12.7.2024 kam es zu einem Blitzeinschlag in eine versicherte Straßenleuchte. Dadurch wurden weitere ca. 40 Lampeneinsätze im Kabelverteilnetz beschädigt. Die Versicherung lehnte Deckung der Folgeschäden mit Verweis auf Ausschluss von Überspannungsschäden ab. Bedingungslage laut Akt: Besondere Bedingung 2033K (Gemeinde-Infrastrukturpaket) mit Versicherungsschutz für direkte Blitzschläge vs. Artikel 2 Punkt 4 AFB 2018 mit Ausschluss von Schäden durch elektrische Energie (Überspannung), soweit nicht unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Liegt ein direkter Blitzeinschlag vor, erstreckt sich die Versicherung auf alle Sachschäden mit adäquatem Ursachenzusammenhang als unvermeidliche Folge, auch wenn diese durch Überspannung entstehen. Der Blitz muss nicht in jede einzelne beschädigte Sache einschlagen.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.