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PrivathaftpflichtBoiler selbst montiert, Wasserschaden — zahlt die Haftpflicht?
Fall Nr. 24 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherungsnehmerin montierte selbst eine neue Wasserzuleitung an ihren Boiler und verwendete dabei eine ungeeignete druckfeste statt einer erforderlichen drucklosen Armatur. Dies führte einige Monate später zum Zerreissen des Boilers und zu Wasserschäden in ihrer Wohnung und den darunter liegenden Räumen. Der Gebäudeversicherer regulierte die Schäden unter Regressvorbehalt. Bedingungslage laut Akt: Art. 12 ABH 2004 - Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aus Gefahren des täglichen Lebens; Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Leichte Fahrlässigkeit bei Eigenmontagefehler fällt unter den Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung. Grobe Fahrlässigkeit ist nicht gegeben, da der Kauf und die Montage von Wasserzuleitungen nach heutiger Verkehrssitte ohne behördliche Konzessionierung zulässig sind und mit Anleitung f …
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.