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Privathaftpflicht

Gasleitung in der Eigentumswohnung angebohrt — zahlt die Haftpflicht?

Fall Nr. 10 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Die Antragstellerin bohrte am 16.6.2014 versehentlich eine in einer Mauerwand ihrer Eigentumswohnung befindliche Gasleitung an. Die Reparaturkosten von €584,02 zahlte sie selbst. Die Versicherung lehnte die Deckung aus der Privathaftpflichtversicherung mit der Begründung ab, es handle sich um einen Eigenschaden. Bedingungslage laut Akt: Artikel 15 Abs. 6.1 ABH (Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherungen): Keine Leistung für Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer in Verwahrung genommen hat.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Teilweise / zu prüfenEigenschaden-Abgrenzung bei WE-Gasleitung strittig · Konfidenz 65 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: teilweise Deckung / Kürzung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Ein Wohnungseigentümer hat eine Gasleitung in den Wänden seiner Wohnung nicht in Verwahrung genommen, sondern nutzt diese kraft seines dinglichen Wohnungseigentumsrechts. Ein Eigenschaden liegt nur im Ausmaß des Miteigentumsanteils vor, daher wird teilweise Deckung empfohlen.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.