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Privathaftpflicht

Rauferei in der Disco — zahlt die Privathaftpflicht der Eltern?

Fall Nr. 50 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Ein minderjähriger Sohn verursachte in einer Diskothek an Silvester 2013/14 einen Körperverletzungsschaden durch Schlaggeriffshandlungen und Wurf eines Cocktailglases. Das Jugendstrafverfahren wurde diversionell erledigt. Die Versicherung lehnte die Deckung aus der Privathaftpflichtversicherung ab. Bedingungslage laut Akt: Artikel 10 und 15 der ABH 2009: Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Gefahren des täglichen Lebens, jedoch keine Deckung für Schäden aus rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführten Ereignissen bzw. wenn der Versicherte den Schaden verantwortlich gemacht wird.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Nicht gedecktVorsätzliche Körperverletzung – Deckungsausschluss · Konfidenz 92 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: keine Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Ein bewusstes Einlassen in einen Raufhandel stellt keine Gefahr des täglichen Lebens dar, da es sich um eine außergewöhnliche Situation mit bewussten Angriffen gegen die körperliche Unversehrtheit handelt, die ein vernünftiger Durchschnittsmensch üblicherweise nicht aktiv verursacht.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.