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Haushaltsversicherung

Schlüssel aus dem Keller gestohlen, Wohnung verwüstet — gedeckt?

Fall Nr. 81 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Unbekannter Täter brach in Kellerabteil ein, entwendete Werkzeug und Schlüsselbund. Mit dem gestohlenen Wohnungsschlüssel öffnete der Täter die versicherte Wohnung und beschädigte dort Bauteile mit Spray sowie Dachflächenfenster, durch die Regenwasser eindrang. Der Schaden wurde dem Versicherungsagenten telefonisch unmittelbar nach Entdeckung gemeldet. Bedingungslage laut Akt: FC80 Klausel Artikel 3 (Einbruchsdiebstahl und Vandalismusschutz): Vandalismus versichert nur 'im Zuge eines vollbrachten oder versuchten Einbruchsdiebstahles' in versicherten Räumlichkeiten. Deckung für gestohlenes Werkzeug aus dem Kellerabteil (Artikel 2, Satz 2).

So hat die gedeckt-KI geprüft

Teilweise / zu prüfenVandalismus teilweise gedeckt, Einbruchstatbestand klärungsbedürftig · Konfidenz 70 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: teilweise Deckung / Kürzung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Die Entwendung von Schlüsseln aus dem Kellerabteil gilt als Einbruch in 'andere als die versicherten Räumlichkeiten', was die Verwendung dieser Schlüssel deckt. Vandalismus ist jedoch nur versichert, wenn ein Einbruchsdiebstahl in die Wohnung selbst stattgefunden hat, nicht bei reinem Vandalismusschaden ohne Diebstahl. Deckung wird nur für das gestohlene Werkzeug empfohlen, nicht für Vandalismusschäden.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.