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HaushaltsversicherungRisse im Keller nach Rohrgebrechen — zu spät versichert?
Fall Nr. 96 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Grundstückeigentümer meldeten einen Setzungsschaden am Objekt nach Leitungsgebrechen (Schmutz- und/oder Regenabwasserleitungen). Ein Sachverständigengutachten dokumentierte Risse im Kellergeschoß, verursacht durch Ausspülung des Bodenmaterials infolge der Rohrbeschädigungen. Die Versicherung bot zunächst 25%, dann 50% Kostenersatz an. Bedingungslage laut Akt: Artikel 1 AWB (Versicherte Gefahren): Nur Schäden durch Austritt von Leitungswasser versichert. Artikel 3 AWB (1) a: Schäden, entstanden vor Versicherungsbeginn, nicht versichert. Besondere Bedingungen Punkt 11: Kein Versicherungsschutz für Schäden an Regenabwasserleitungen.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Schadensursache (Fundamentsetzung durch Ausspülung) entstand allmählich bereits vor Versicherungsbeginn und ist daher nicht gedeckt. Zusätzlich sind Schäden durch Regenabwasserrohre nicht versichert, sondern nur solche durch Leitungswasser.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.