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HaushaltsversicherungDurchnässte Bodenkonstruktion — Trocknung oder Instandhaltung?
Fall Nr. 91 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Wohnungseigentümergemeinschaft fordert Deckung für Wasserschaden nach Balkonisolierungsmangel. Niederschlagswasser drang ein und durchnässte Mauerwerk und Bodenkonstruktion. Versicherer lehnte Trocknungskosten der Bodenkonstruktion und Zeitwertabzug bei Malerarbeiten ab. Bedingungslage laut Akt: HV Top B 2006, Punkt 4.2.1 (Deckungserweiterung für Witterungsschäden an Zimmermalereien) vs. Punkt 4.2.3 (Ausschluss von Instandsetzungskosten für Fußbodenunterkonstruktionen wie Estriche und Dämmungen)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Trocknungskosten der Bodenkonstruktion sind als notwendige technische Voraussetzung für die Wiederherstellung der Zimmermalereien und nicht als Instandhaltung der Unterkonstruktion zu qualifizieren und daher zu decken. Ein Zeitwertabzug bei der Malerei ist nicht gerechtfertigt, da die Deckungserweiterung sachversicherungsähnlicher Natur ist.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.