Start › Fall-Archiv › Haushaltsversicherung
HaushaltsversicherungWasserschaden im Lokal — zahlt die Versicherung trotz Prämien-Streits?
Fall Nr. 53 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Gastronomin schloss Betriebsbündelversicherung mit Leitungswasserschadendeckung ab. Am 30.9.2013 trat ein Wasserschaden (ca. 7.500 Euro) auf. Versicherer lehnte Deckung wegen angeblichen Prämienverzugs zur am 1.7.2013 fälligen Folgeprämie ab. Bedingungslage laut Akt: Prämienzahlungspflicht gemäß § 39 VersVG; Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Schickschuld; qualifizierte Mahnung; Ausschluss wegen grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften bei Instandhaltung wasserführender Anlagen
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Versicherin muss den Schaden decken, da die Prämie rechtzeitig vor Schadeneintritt von der Versicherungsnehmerin veranlasst wurde und bei Schickschuld die Erteilung des Überweisungsauftrags vor dem Schadenfall ausreichend ist. Eine qualifizierte Mahnung lag nicht vor.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.