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KaskoversicherungFederbein bricht im Stand — zahlt die Kasko?
Fall Nr. 9 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Ein Fahrzeug war kaskoversichert. Im Jänner 2009 brach ein vorderes Federbein des stehenden Fahrzeugs ohne äußere Einwirkung ab. Dadurch bohrte sich das kaputte Federbein in einen vorderen Reifen, der ausgewechselt werden musste. Der Antragsteller fordert die Kostenerstattung von € 698,58. Bedingungslage laut Akt: Artikel 1 und 2.1 der ABK 2006: Unfallschäden sind versichert, definiert als plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis. Bruchschäden ohne äußere Einwirkung sind nicht versichert. Materialversagen und Betriebsschäden fallen nicht unter Kaskoversicherung.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Ein Materialversagen des Federbeins ohne äußere Einwirkung stellt keine versicherte Unfallschaden dar, sondern eine zu erwartende Betriebsgefahr, die vom Kaskoversicherungsschutz nicht umfasst ist.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
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