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Kfz-HaftpflichtKasko verlängert sich automatisch — gilt das für Konsumenten?
Fall Nr. 39 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Kfz-Verkäufer versicherte seinen PKW mit Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung sollte zum 1.1.2009 enden, wurde aber am 7.4.2009 gekündigt. Die Versicherung lehnte die Kündigung zunächst ab und forderte eine Prämie von € 567,04 nach, obwohl ein Prämienguthaben von € 287,18 bestand. Bedingungslage laut Akt: Klausel 4841: Kaskoversicherungsvertrag mit einjähriger Vertragsdauer, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls nicht ein Monat vor Ablauf gekündigt wird. Anwendbarkeit für Konsumenten nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (Verbot stillschweigender Vertragsverlängerung).
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Für Konsumenten ist die automatische Vertragsverlängerung nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG unzulässig. Die Kaskoversicherung endete am 1.1.2009 ohne Kündigung; die Versicherung war zu einer Abrechnung des Guthabens verpflichtet, bevor eine Prämiennachforderung geltend gemacht werden konnte.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
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