Start › Fall-Archiv › Private Krankenversicherung
Private KrankenversicherungBehandlung im Antrag verschwiegen — Kündigung rechtens?
Fall Nr. 38 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Die Antragstellerin beantragte am 21.7.2005 eine Krankenversicherung und beantwortete die Frage nach seelischen Störungen mit 'nein', obwohl sie seit 18.5.2005 wegen psychischer Störungen in Behandlung war. Nach stationärer psychiatrischer Behandlung vom 28.7. bis 5.9.2005 meldete sie dies nicht der Versicherung. 2008 kündigte die Versicherung rückwirkend wegen Anzeigepflichtverletzung. Bedingungslage laut Akt: Anzeigepflicht gemäß § 16ff. VersVG für gefahrerhebliche Umstände; Frage nach seelischen oder geistigen Störungen im Antrag; Ausschluss vorläufiger Deckung gemäß § 1a VersVG bei fehlender Polizzierung
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Antragstellerin hat ihre Anzeigepflicht bezüglich psychischer Störungen verletzt; die unrichtige Beantwortung einer konkret gestellten Frage und die Nichtmitteilung des stationären Aufenthaltes während der Bindungsfrist führen zur berechtigten Kündigung der Versicherung.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.