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Lebensversicherung

Rentenversicherung ohne Erbschutz — kann man das noch anfechten?

Fall Nr. 27 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Versicherungsnehmerin schloss 2017 eine Rentenversicherung mit Einmalprämie ab und erhielt monatliche Rente ohne Erbschaftsregelung. 2021 stellte sie fest, dass ihr 2015 abgeschlossener Vertrag eine Kapitalrückzahlung an Erben vorsah, und wünschte sich eine entsprechende Umstellung des 2017er Vertrags. Bedingungslage laut Akt: Erbrecht bei Lebensversicherungsrenten: Kapitalrückzahlung an Erben versus Rente in die Versichertengemeinschaft; dreijährige Verjährungsfrist für Irrtumsanfechtung gemäß § 1487 ABGB

So hat die gedeckt-KI geprüft

Nicht gedecktAnfechtung verjährt · Konfidenz 92 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: keine Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Ein Anspruch auf Anfechtung des Lebensversicherungsvertrags von 2017 ist durch die dreijährige Verjährungsfrist des § 1487 ABGB erloschen, da diese mit Vertragsabschluss beginnt, nicht erst mit Kenntnis des Irrtums. Eine fehlende Aufklärungspflicht entfällt zudem, da die Agentin keine positive Kennt …

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.