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LebensversicherungNur die Lebensversicherung kündigen — geht das im Bündelvertrag?
Fall Nr. 62 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherungsnehmer schloss 2008 einen Versicherungsvertrag mit Lebensversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung ab. Im April 2019 kündigte sie nur die Lebensversicherung und wollte die Krankenversicherung beibehalten. Der Versicherer lehnte die Einzelkündigung ab und setzte eine dreimonatige Kündigungsfrist für den gesamten Vertrag an. Bedingungslage laut Akt: Gesonderte Kündigungsklauseln für einzelne Versicherungssparten in einer als Bündelversicherung ausgestalteten Versicherung; Frage der rechtlichen Unabhängigkeit gebündelter Verträge
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Bei einer Bündelversicherung mit separaten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und unterschiedlichen Kündigungsklauseln für einzelne Sparten liegt ein Parteiwille auf Abschluss mehrerer selbständiger Verträge vor, die daher einzeln gekündigt werden können.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.