Start › Fall-Archiv › Lebensversicherung
LebensversicherungFondspolizze fürs Kind loswerden — kostenlos aussteigen?
Fall Nr. 100 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherungsnehmer schlossen 2002 zwei fondsgebundene Lebensversicherungen (Kids Best) für ihre Kinder mit 40-jähriger Laufzeit und monatlicher Prämie von EUR 40,94 ab. Sie beantragen, diese Verträge ohne finanziellen Nachteil beitragsfrei zu stellen. Bedingungslage laut Akt: § 9 Abs. 5 der Bedingungen für fondsgebundene Lebensversicherung Kids Best regelt die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung mit Abzugsquoten (20% im 1. Jahr, abnehmend bis 0% ab Jahr 21) und Mindesttodesfallleistung von EUR 2.000.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Antragsteller können verlangen, die Versicherung unter Anrechnung eines angemessenen Abzuges gemäß § 9 Abs. 5 beitragsfrei zu stellen, nicht jedoch ohne finanziellen Nachteil. Die Bedingungen sehen zwingend einen gestaffelten Abzug vom Deckungskapital vor.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.