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Lebensversicherung

Vermittler nicht registriert — weniger Rückkaufswert?

Fall Nr. 40 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Antragstellerin schloss 2012 Lebensversicherung ab, vermittelt durch Makler ohne gültiges Agenturverhältnis im Register. Bei Rückkaufswertberechnung wurden Provisionen berücksichtigt. Antragstellerin fordert Provisionsausschluss und Rücktrittsrecht wegen Irrtums. Bedingungslage laut Akt: § 176 Abs 2a VersVG (Provisionsausschluss bei nicht registriertem Vermittler); §§ 871 ff ABGB (Anfechtung wegen Irrtums); § 1487 ABGB (Frist für Irrtumsanfechtung)

So hat die gedeckt-KI geprüft

Teilweise / zu prüfenProvisionsausschluss bei nicht registriertem Vermittler – Irrtumsanfechtung kritisch · Konfidenz 75 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: teilweise Deckung / Kürzung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Provisionen dürfen bei Rückkaufswertberechnung nicht berücksichtigt werden, wenn der Vermittler zum Vertragsabschluss nicht registriert war. Ein Rücktritt wegen Irrtums scheidet aus, da nur ein Irrtum über Vermittlereigenschaften vorlag und die Frist abgelaufen ist.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.