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LebensversicherungZinsversprechen der Lebensversicherung — was gilt wirklich?
Fall Nr. 13 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Der Antragsteller schloss 1998 eine Lebensversicherung ab und erhielt vom Versicherer die Zusage einer 4%igen Verzinsung der eingezahlten Prämien. 2005 wurde der Vertrag prämienfrei gestellt. Bei der Berechnung der Ableben- und Erlebensleistung berücksichtigte der Versicherer diese Verzinsungszusage nicht vollständig, worauf der Antragsteller einen Differenzbetrag von mindestens €33.580 forderte. Bedingungslage laut Akt: Zusage einer 4%igen Verzinsung des eingezahlten Kapitals p.a. nach KESt bei Vertragsabschluss und Prämienfreistellung; Verhältnis zur Höchstzinssatzverordnung BGBl. II Nr. 70/1995 (maximaler Zinssatz 4% für versicherungstechnische Rückstellungen)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Der Versicherer ist an die mündliche Zusage einer 4%igen Verzinsung gebunden und soll die Versicherungsleistung unter Berücksichtigung dieser Verzinsung berechnen; die Höchstzinssatzverordnung bezieht sich nur auf das veranlagte Kapital (Prämien minus Versicherungssteuer, Risiko- und Kostenanteile), …
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.