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Leitungswasserversicherung

Frostschaden im Ferienhaus — grob fahrlässig nicht entleert?

Fall Nr. 78 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Antragstellerin versicherte ihr unbeheiztes Ferienhaus mit Leitungswasserschadenversicherung. Im Winter 2008/09 entstand durch Frostschaden an einer freiliegenden WC-Spülkasten-Zuleitung ein Wasserschaden von €9.975,84. Die Antragstellerin hatte den Hauptwasserhahn im Oktober 2008 zugedreht, dieser schloss sich jedoch aufgrund ihrer geringen Kraftanstrengung nicht vollständig, sodass Wasser austrat. Bedingungslage laut Akt: Art. 4 Klipp-und-Klar-Bedingungen verpflichtet bei längerer Abwesenheit zur Absperrung der Wasserleitungen; Art. 3 ABS 1995 sieht Deckungsfreiheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.

So hat die gedeckt-KI geprüft

GedecktFrostschaden gedeckt – keine grobe Fahrlässigkeit · Konfidenz 85 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor, wenn trotz ordnungsgemäßem Versuch der Wasserhahn aufgrund geringer Kraftanstrengung einer 69-jährigen Versicherungsnehmerin nicht vollständig geschlossen wird und minimal eindringendes Wasser zu Frostschaden führt. Die Schadenswahrscheinlichkeit ist nicht so offenkundig groß, dass einfachste Überlegungen nicht angestellt wurden.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.