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LeitungswasserversicherungFeuchte Mauern im leerstehenden Haus — gedeckt oder nicht?
Fall Nr. 32 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Der Antragsteller versicherte ein Nebengebäude mit Leitungswasserschutz. Ende 2008/Anfang 2009 wurde ein Wasseraustritt entdeckt; das Gebäude war 3-4 Jahre unbewohnt. Der Gutachter führte die Schäden auf aufsteigende Mauerfeuchte zurück, nicht auf einen Rohbruch. Bedingungslage laut Akt: Art. 5 AWB 2002: Obliegenheit zur Abwehr von Frostschäden bei Abwesenheit über 72 Stunden (Absperrung aller Wasserleitungen)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Deckungsablehnung aufgrund Obliegenheitsverletzung ist nicht zu beanstanden, wenn der Sachverhalt trotz Aufforderung nicht aufgeklärt werden kann und die versicherte Person keine ausreichende Gegenäußerung einreicht.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.