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LeitungswasserversicherungNachforderung nach Wasserschaden — muss der Versicherer zahlen?
Fall Nr. 5 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherungsnehmer meldete Leitungswasserschaden im Hausvorraum. Versicherer genehmigte zunächst Kostenvoranschlag von €1.359 brutto. Bei Arbeiten wurden Schäden am Untergrund festgestellt, wodurch zusätzliche Kosten von €849,60 entstanden. Versicherer lehnte Zahlung ab und warf Versicherungsnehmer vor, überhöhte Reparaturkosten bezahlt zu haben. Bedingungslage laut Akt: Artikel 6 und 8 AWB 2018 (Obliegenheiten im Schadensfall, notwendige Reparaturkosten); Artikel 10 Punkt 4 ABS 2018 (Schadensminderungspflicht gem. § 62 VersVG)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die Versichererablehnung wegen angeblich überhöhter Arbeitskosten ist nicht gerechtfertigt, da der Versicherer selbst den ursprünglichen Kostenvoranschlag freigegeben hatte und dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar ist, laufende Arbeiten zu unterbrechen, um Preisvergleiche einzuholen. Dem Versicher …
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.