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LeitungswasserversicherungPool überhitzt, Wasser tritt aus — zahlt die Leitungswasserversicherung?
Fall Nr. 19 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Im Untergeschoss eines Einfamilienhauses befand sich ein Indoor-Swimmingpool. Aufgrund eines Thermostatdefekts kam es zu einer Überhitzung des Pools auf 70-80°C, wodurch Folie, Technik und Einbauteile beschädigt wurden. Anschließend trat Leitungswasser im Beckenumgang und Technikraum aus. Die Versicherung lehnte Deckung ab und bot nur Trocknungskosten an. Bedingungslage laut Akt: Allgemeine Bedingungen für Leitungswasserversicherung (AWB 1998), Artikel 1.1 (Versicherung von Schäden durch Austritt aus Rohrleitungen) und Besondere Bedingung 7940 (Mitversicherung von Swimmingpool-Schäden)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Schäden an Swimmingpools durch Austritt von Leitungswasser aus wasserführenden Rohrleitungen sind durch die Leitungswasserversicherung gedeckt. Unklarheiten in den Versicherungsbedingungen gehen zu Lasten des Versicherers.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.