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LeitungswasserversicherungVentil kaputt, Wasser weg — zahlt die Klausel den Verlust?
Fall Nr. 86 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Antragsteller forderten Erstattung von Wasserverlustkosten nach einem Ventilschaden im Keller ihres versicherten Hauses. Die Versicherung deckte zwar die Ventilerneuerung, lehnte aber den Wasserverlust ab mit der Begründung, dass dieser nur bei Rohrbrüchen gedeckt sei, nicht bei anderen Schäden. Bedingungslage laut Akt: Klausel 2.13 LWP-Leitungswasserschadenversicherung-Premium zur Deckung von Wasserverlustkosten bis EUR 1.500,-- nach ersatzpflichtigen Schäden; strittig war die Auslegung, ob diese Grenze nur bei Rohrbrüchen oder auch bei anderen versicherten Leitungswasserschäden gilt.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die mehrdeutige Klausel 2.13 ist nach Auslegungsgrundsätzen des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers auszulegen und lässt eine Differenzierung zwischen Bruchschäden (volle Deckung) und anderen Schäden (bis EUR 1.500,--) zu; bei bestehender Unklarheit ist diese zu Gunsten des Versicherungsnehmers auszulegen.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.