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RechtsschutzversicherungFinanzstrafe — zahlt der Rechtsschutz die Verteidigung?
Fall Nr. 41 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Geschäftsführer einer KG & Co KG versäumte Meldungen wirtschaftlicher Eigentümer gemäß WiEReG. Das Finanzamt verhängte mehrfach Zwangsstrafen und leitete ein Finanzstrafverfahren ein, das in einer Geldstrafe von €10.000 resultierte. Der Antragsteller begehrt Deckung der Rechtsverteidigungskosten gegen die Strafverfügung. Bedingungslage laut Akt: Art. 7, Pkt. 1.9 ARB 2010: Ausschluss für Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechts
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Meldepflichten nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) zur Verhinderung von Geldwäsche und Abgabenverkürzung fallen unter den Ausschluss des Abgabenrechts und sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.