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RechtsschutzversicherungVerwaltungsstrafe im Fuhrpark — welcher Rechtsschutz zahlt?
Fall Nr. 51 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Eine Transportfirma mit 72 LKWs hatte Betriebsrechtsschutz bei Versicherer 1 und Fahrzeug-Rechtsschutz bei Versicherer 2 abgeschlossen. Ein verantwortlicher Beauftragter der Firma wurde in ein Verwaltungsstrafverfahren verwickelt. Strittig ist, welche Versicherung für die Rechtsschutzdeckung zuständig ist. Bedingungslage laut Akt: Art. 19 ARB 2005 (Betriebsrechtsschutz) vs. Art. 17 ARB 2001 (Fahrzeug-Rechtsschutz): Ausschlussklausel in Art. 19.3.1.1 der Erstantragsgegnerin schließt Fälle aus, die als Eigentümer/Halter/Lenker von Motorfahrzeugen eintreten und in Art. 17-18 versicherbar sind.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Der Versicherungsschutz aus der Betriebsrechtsschutzversicherung ist zu gewähren, da die Ausschlussklausel nicht greift, wenn kein Versicherungsschutz in der konkurrierenden Fahrzeug-Rechtsschutzpolizze besteht oder dieser nicht ausreichend ist.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.