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RechtsschutzversicherungFondsverlust vor Vertragsbeginn — zahlt der Rechtsschutz?
Fall Nr. 1 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Makler schloss Rechtsschutzversicherung für Kundenstock ab. Kundin investierte ab 2008 in fondsgebundene Lebensversicherung mit vereinbarter Anlagestrategie. Fonds änderte Veranlagungsstrategie ab Oktober 2009 eigenmächtig, Kundin erlitt ca. 40% Kapitalverlust. Makler meldete Schadensfall zur Deckung an. Bedingungslage laut Akt: 3-Monats-Wartefrist gemäß ARB; Verstoßtheorie für Eintritt des Versicherungsfalles; Deckung nur für Verstöße nach 24.2.2011 (3 Monate nach Versicherungsbeginn 24.11.2010)
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Der Versicherungsfall ist bereits mit der Fondsveranlagung ab 1.10.2009 bzw. mit Vertragsabschluss 2008 eingetreten, liegt daher außerhalb der 3-Monats-Wartefrist und ist nicht gedeckt. Auch etwaige Beratungs- und Aufklärungsfehler fallen in den vorvertraglichen Bereich vor Deckungsbeginn.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.