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RechtsschutzversicherungHeimlich fotografiert — wann beginnt der Rechtsschutzfall?
Fall Nr. 74 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Der Antragsteller wurde 2011/2013 ohne Einwilligung fotografiert. Die Fotos wurden später ohne seine Zustimmung von der fotografierenden Person an Dritte weitergeleitet. Der Antragsteller schloss die Agrar-Rechtsschutz-Versicherung erst am 22.4.2014 ab und fordert nun Deckung für Schadenersatzansprüche gegen die fotografierende Person. Bedingungslage laut Akt: Art. 2 Abs. 1 ARB 2013: Versicherungsfall ist das dem Anspruch zugrunde liegende Schadenereignis; Zeitpunkt ist der Eintritt dieses Schadenereignisses. Streit: Wann liegt das Schadenereignis vor – bei Anfertigung der Fotos (2013) oder bei deren Veröffentlichung (vor 2014)?
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Das relevante Schadenereignis ist die rechtswidrige Offenbarung der Fotos an Dritte (nicht deren Anfertigung), und diese liegt nachweislich vor Vertragsbeginn vor, weshalb zwar materiell kein Versicherungsfall gegeben ist, die zuständige Prüfstelle aber spruchgemäß die Deckung dennoch zu empfehlen war.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.