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RechtsschutzversicherungKündigung nach dem Schadenfall — welche Frist gilt?
Fall Nr. 28 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherungsnehmer trat 2005 einem Gruppen-Rechtsschutzversicherungsvertrag bei und erhielt 2008 eine Einzelpolizze. Die Polizze listete nicht alle laut Antrag vereinbarten Mitversicherten auf. Nach Rüge der Antragstellerin kündigte der Versicherer 2012 schadensbedingt mit einmonatiger Frist, worauf die Antragstellerin eine Kündigung mit dreimonatiger Frist einreichte. Bedingungslage laut Akt: Kündigungsfristen im Schadensfall: Versicherer berief sich auf einmonatige Kündigungsfrist (Art. 15.3.2. ARB 2000), Antragstellerin auf dreimonatige Frist zur Hauptfälligkeit gemäß Rahmenvereinbarung Pkt. 9. Zusätzlich Streit über Umfang der Mitversicherten.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die dreimonatige Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit im Schadensfall gemäß Rahmenvereinbarung bindet den Versicherer. Die Mitversicherung richtet sich nach den tatsächlich getroffenen Vereinbarungen im Privatbereich, nicht nach der unvollständigen Polizze.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.