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Sturmversicherung

Hagel trifft Dachbleche — voller Ersatz oder Sublimit?

Fall Nr. 21 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Bei einem Hagelschaden am 24.6.2021 wurden Attikableche und Dachentwässerungsanlagen beschädigt. Der Sachverständige unterschied zwischen technischen Schäden (50% der Kosten) und optischen Schäden. Der Antragsteller verlangt die volle Deckung, die Versicherung begrenzt optische Schäden auf 4.000 EUR gemäß Klausel 18P. Bedingungslage laut Akt: AStB 2012 (Hagelschäden als Zertrümmerungsschäden) und Klausel 18P-Eigenheim-Baustein Sturm Plus (optische Schäden bis EUR 4.000 EUR auf Erstes Risiko)

So hat die gedeckt-KI geprüft

Teilweise / zu prüfenHagelschaden: Sublimit-Klausel prüfungsbedürftig · Konfidenz 65 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: teilweise Deckung / Kürzung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Optische Schäden an Verblechung sind teilweise deckbar, wenn der Austausch aller beschädigten Teile (einschließlich rein optisch beschädigter) billiger ist als der Austausch nur der stärker beschädigten Teile; die 4.000-EUR-Grenze der Klausel 18P bleibt maßgeblich.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.