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SturmversicherungSturm reißt die Pergola um — ist sie ein „Gebäude"?
Fall Nr. 69 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Der Antragsteller hatte eine Landwirtschaftsversicherung mit Naturgefahrenversicherung abgeschlossen. Bei einem Sturmschaden an einer Pergola im Hofraum des versicherten Objektes kam es zwischen den Parteien zu Unstimmigkeiten über die Deckung und Qualifikation der Pergola als "Gebäude". Bedingungslage laut Akt: ABL 2010 Artikel 13 (Versicherte Sachen - Gebäude) sowie Gruppierungserläuterungen Pkt. A.1.1 (Fassung 1995), die definieren, welche Bauwerke als Gebäude gelten und damit unter Sturmversicherung fallen.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Eine Pergola erfüllt die Definition eines versicherten Gebäudes nach den vereinbarten Gruppierungserläuterungen, wenn sie durch räumliche Umfriedung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, insbesondere wenn sie mit einem Dach versehen ist. Die Deckung wird daher empfohlen.
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.