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Unfallversicherung

Invalidität zu spät geltend gemacht — Anspruch verloren?

Fall Nr. 33 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Antragstellerin stürzte am 13.11.2012 bei Wanderung und erlitt Fraktur der distalen Fibula mit Bänderriss. Sie meldete den Unfall am 21.12.2012, später forderte sie eine Invaliditätsabgeltung von € 3.650, ohne aber die Dauerinvalidität innerhalb der vertraglich vorgesehenen 15-Monatsfrist förmlich geltend gemacht zu haben. Bedingungslage laut Akt: Art. 7 Abs. 1 AUVB 2008: Anspruch auf Dauerinvalidität muss innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag geltend gemacht und mit ärztlichem Befundbericht begründet werden; Versäumung führt zu Erlöschen des Anspruchs.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Nicht gedecktInvaliditätsanspruch erloschen – Fristversäumnis · Konfidenz 95 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: keine Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Eine bloße Schadensmeldung und die Übermittlung medizinischer Befunde genügen nicht zur Geltendmachung eines Invaliditätsanspruchs; es bedarf einer ausdrücklichen Willenserklärung, durch die die Versicherte die Dauerinvalidität dem Grunde nach geltend macht. Die Ausschlussfrist des Art. 7 Abs. 1 AUV …

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.