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Unfallversicherung

Kind über der Altersgrenze — aber jedes Jahr in der Polizze genannt

Fall Nr. 66 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Ein Kind (geb. 1990) war in einer Familienunfallversicherung versichert und erlitt am 3.8.2014 einen Stromunfall mit schweren Verbrennungen. Die Versicherung lehnte die Deckung ab, da das Kind die Altersgrenze von 21 Jahren überschritten hatte. Der Versicherer hatte jedoch jährlich Folgepolizzen ausgestellt, in denen das Kind weiterhin als versicherte Person aufgeführt war. Bedingungslage laut Akt: Abschnitt F, Besondere Bedingungen für Familienunfallversicherung (AUVB 2006): Versicherungsschutz für Kinder erlischt automatisch mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Artikel 29 AUVB 2006: Alle Mitteilungen und Erklärungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich.

So hat die gedeckt-KI geprüft

Nicht gedecktKeine Deckung - Altersgrenze überschritten, aber Treuwidrigkeit prüfbar · Konfidenz 85 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: Deckung. Die KI-Einschätzung war hier vorsichtiger als der dokumentierte Ausgang.

Durch die jährliche schriftliche Nennung des Kindes in den Folgepolizzen als versicherte Person trotz bekannter Altersgrenze signalisierte der Versicherer redlich, auf die Altersklausel zu verzichten. Das redlich täuschende Verhalten des Versicherers bindet ihn gemäß § 884 ABGB.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.