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UnfallversicherungZweite Unfallversicherung verschwiegen — Leistung weg?
Fall Nr. 46 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Fall aus der Schlichtungspraxis (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.
Was ist passiert?
Versicherte zog sich bei Straßenbahnunfall 2007 einen Außenknöchelbänderriss mit 5% Invalidität zu. Im Unfallversicherungsantrag 2005 wurden zwei bereits bestehende Unfallversicherungen bei anderen Versicherern nicht angegeben, obwohl diese im Antragsformular abgefragt wurden. Der Versicherer lehnte die Leistung ab und trat vom Vertrag zurück. Bedingungslage laut Akt: Anzeigeobliegenheit nach § 16 VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) - Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung von Fragen zu bestehenden Unfallversicherungen im Antrag. Doppelversicherungen werden als erhebliche Gefahr beurteilt.
So hat die gedeckt-KI geprüft
Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.
So ging der Fall wirklich aus
Die wahrheitswidrige Beantwortung einer klar gestellten Frage zu bestehenden Unfallversicherungen stellt eine erhebliche Verletzung der Anzeigeobliegenheit dar. Der Versicherer ist bei fahrlässiger Falschbeantwortung zum Rücktritt berechtigt, wenn bei Kenntnis des wahren Sachverhalts der Antrag nich …
Was du daraus mitnehmen kannst
Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.
Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.
Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.
Gratis-Kurzcheck starten → Noch 300 kostenlose Voll-Analysen in ÖsterreichHinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.