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Unfallversicherung

Invalidität neu bemessen — aber erst nach der Vier-Jahres-Frist?

Fall Nr. 54 aus dem gedeckt-Archiv · Anonymisierter Referenzfall mit dokumentiertem Ausgang (Österreich). Namen, Orte und Details wurden zum Schutz der Beteiligten entfernt bzw. verallgemeinert.

Was ist passiert?

Versicherter stürzte am 20.7.2011 bei einer Jagd und verletzte sich am linken Knie. Ein erstes Gutachten ermittelte vorläufige Invalidität von 3/20, woraufhin 2013 eine Akontozahlung geleistet wurde. Die Versicherung beauftragte 2015 eine Nachbegutachtung, die nach Ablauf der vierjährigen Neubemessungsfrist durchgeführt wurde und keine unfallkausale Invalidität feststellte. Bedingungslage laut Akt: Art. 7.6 AUVB 1988: Recht auf ärztliche Neubemessung des Invaliditätsgrades bis vier Jahre ab dem Unfalltag, sofern dieser nicht eindeutig feststeht

So hat die gedeckt-KI geprüft

GedecktNeubemessung nach Fristablauf unwirksam – Akontozahlung bleibt bestehen · Konfidenz 85 %

Geprüft wurden Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen anhand der Bedingungslage laut Akt — so, wie gedeckt jeden Fall gegen das konkrete Bedingungswerk prüft.

So ging der Fall wirklich aus

Dokumentierter Ausgang: Deckung. Die KI-Einschätzung trifft den dokumentierten Ausgang.

Die Formulierung 'ärztlich neu bemessen zu lassen' erfordert die tatsächliche Durchführung der Untersuchung innerhalb der Vierjahresfrist. Eine erst nach Fristablauf durchgeführte Nachbegutachtung kann nicht zur Ablehnung eines bereits festgestellten Invaliditätsgrades herangezogen werden; daher ist die ursprünglich festgestellte Leistung zu erbringen.

Was du daraus mitnehmen kannst

Ob ein Schaden gedeckt ist, entscheidet selten der Hergang allein — es entscheiden die Klauseln deines Vertrags: Risikoumschreibung, Ausschlüsse, Obliegenheiten und Fristen. Genau deshalb prüft gedeckt nie ohne Polizze. Lade deine Polizze hoch und erfahre, wie dein Fall auf dieser Basis einzuschätzen ist.

Ist dein Fall gedeckt? Finde es heraus.

Schildere, was passiert ist, und lade deine Polizze hoch (Foto genügt) — gedeckt prüft gegen das Original-Bedingungswerk deines Versicherers und liefert eine begründete Ersteinschätzung mit Fundstelle.

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Hinweis: Dieses Fallbeispiel dient der Information über typische Deckungsfragen. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall; die Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.