Alkohol am Steuer: Was zahlt die Versicherung?
Nach einem Unfall mit Alkohol im Spiel geht es versicherungsrechtlich um zwei völlig getrennte Fragen – und die Antworten könnten unterschiedlicher nicht sein.
1. Der Schaden der anderen: Haftpflicht zahlt immer
Geschädigte Dritte sind geschützt: Die KFZ-Haftpflicht muss ihren Schaden ersetzen, auch wenn der Lenker alkoholisiert war (§ 158c VersVG). Aber: Der Versicherer holt sich das Geld vom Lenker zurück – in Österreich gedeckelt mit rund 11.000 € je Obliegenheitsverletzung, in Deutschland mit maximal 5.000 €.
2. Der eigene Schaden: Die Kasko wackelt
- Österreich: Alles-oder-Nichts-Prinzip (§ 61 VersVG). Ab etwa 0,8 ‰ gilt grobe Fahrlässigkeit als indiziert – dann droht der komplette Verlust der Kaskoleistung, wenn der Alkohol für den Unfall (mit)ursächlich war.
- Deutschland: Quotelung (§ 81 VVG). Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) kürzen Gerichte meist auf null, darunter je nach Ausfallerscheinungen 50–75 %.
Der entscheidende Hebel: Kausalität
Kein automatischer Deckungsverlust: Wäre der Unfall auch nüchtern passiert (etwa weil der Unfallgegner bei Rot fuhr), bleibt die Deckung oft bestehen. Dokumentieren Sie den Hergang deshalb so genau wie möglich – und äußern Sie sich vor rechtlicher Beratung nicht zur Schuldfrage.
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