BU abgelehnt: „Anzeigepflichtverletzung" – was nun?
Der bittere Standardfall: Jahrelang Prämie gezahlt, dann berufsunfähig – und der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, weil bei Antragstellung eine Arztkonsultation nicht angegeben wurde. Oft zu Unrecht.
Was der Versicherer beweisen muss
- Gefragt wurde: Nur was im Antrag klar und konkret gefragt war, musste angegeben werden.
- Verschulden: Der Rücktritt setzt voraus, dass Sie die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt haben (§§ 16 ff VersVG). Was Sie nicht wussten oder für belanglos halten durften, schadet nicht automatisch.
- Fristen: Der Rücktritt muss binnen eines Monats ab Kenntnis des Versicherers erklärt werden.
Der Kausalitätsjoker
Selbst bei einer Verletzung bleibt der Versicherer leistungspflichtig, wenn der nicht angezeigte Umstand keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls hatte (§ 21 VersVG) – die vergessene Knie-OP ist für die psychische Erkrankung irrelevant.
Praktische Schritte
- Rücktritts-/Anfechtungsschreiben genau lesen: Worauf stützt sich der Versicherer konkret?
- Antragskopie und Gesundheitsfragen von damals anfordern.
- Ärztliche Unterlagen sichern; Fristen (auch § 12!) im Blick behalten.
- Professionelle Prüfung – BU-Ablehnungen werden überdurchschnittlich oft erfolgreich bekämpft.
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