BU abgelehnt: „Anzeigepflichtverletzung" – was nun?

Ratgeber · Berufsunfähigkeit · Österreich

Der bittere Standardfall: Jahrelang Prämie gezahlt, dann berufsunfähig – und der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, weil bei Antragstellung eine Arztkonsultation nicht angegeben wurde. Oft zu Unrecht.

Was der Versicherer beweisen muss

Der Kausalitätsjoker

Selbst bei einer Verletzung bleibt der Versicherer leistungspflichtig, wenn der nicht angezeigte Umstand keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls hatte (§ 21 VersVG) – die vergessene Knie-OP ist für die psychische Erkrankung irrelevant.

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