Einbruch: Die Stehlgutliste entscheidet

Ratgeber · Haushalt

Der Schock nach einem Einbruch ist groß – und ausgerechnet dann verlangt der Versicherer Präzision. Wer drei Dinge richtig macht, bekommt sein Geld meist problemlos.

1. Sofort: Polizei – vor dem Aufräumen

Einbruchdiebstahl ist nur gedeckt, wenn qualifizierte Einbruchsspuren vorliegen (aufgebrochene Tür, beschädigtes Fenster). Die polizeiliche Dokumentation ist Ihr Beweis. Nichts verändern, alles fotografieren.

2. Die Stehlgutliste – vollständig und fristgerecht

Die Liste aller gestohlenen Gegenstände müssen Sie auch bei der Polizei einreichen (nicht nur beim Versicherer!) – das verlangen die Bedingungen ausdrücklich. Kaufbelege, Fotos, Garantiekarten beilegen, wo vorhanden. Tipp für die Zukunft: Wertgegenstände jetzt fotografieren und die Liste getrennt aufbewahren – das verlangen viele Bedingungswerke sogar als Obliegenheit.

3. Entschädigungsgrenzen kennen

Für Schmuck, Bargeld, Sparbücher und Sammlungen gelten Grenzen je nach Aufbewahrung: frei liegend deutlich weniger als im Safe. Prüfen Sie Ihre Polizze – und ob die Summen zu Ihren Werten passen. Bei grober Unterdeckung hilft nur eine Vertragsanpassung vor dem nächsten Fall.

Häufiger Streitpunkt

„Kein Einbruch nachweisbar" – etwa bei spurenlosem Eindringen mit nachgemachtem Schlüssel. Hier lohnt die genaue Prüfung des Bedingungswortlauts: Auch Einschleichen und Schlüsselraub sind definierte Deckungsfälle.

Zahlt Ihre Versicherung? Finden Sie es heraus.

gedeckt.com prüft Ihren Fall gegen Polizze, Bedingungen und Gesetz – erste Einschätzung kostenlos.

Jetzt für den Start vormerken →

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Polizze, das konkrete Bedingungswerk und der Einzelfall. Stand: Juli 2026.