Handy am Steuer: Verliere ich den Kaskoschutz?
Ein Blick auf die Nachricht, ein Rums: Ablenkung ist Unfallursache Nummer eins. Für die Kasko ist danach entscheidend, ob das Verhalten als grob fahrlässig gilt.
Österreich: Alles oder nichts
Führt grobe Fahrlässigkeit zum Unfall, kann der Kaskoversicherer die Leistung komplett verweigern (§ 61 VersVG). Ob Handynutzung grob fahrlässig war, ist Einzelfallsache: Tippen während der Fahrt wird deutlich strenger bewertet als ein kurzer Blick bei Schritttempo. Viele neuere Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit teilweise mit ein – der Blick in die eigene Polizze lohnt sich doppelt.
Deutschland: Quotelung
Deutsche Versicherer dürfen nur kürzen, nicht streichen (§ 81 Abs 2 VVG). Bei Handynutzung liegen die Quoten der Gerichte häufig zwischen 25 und 75 % – je nach Dauer der Ablenkung und Verkehrssituation.
Was im Schadenfall zählt
- Keine vorschnellen Aussagen zum Hergang – auch nicht gegenüber der Polizei ohne Überlegung.
- Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit trägt der Versicherer.
- Haftpflichtansprüche der Gegenseite bleiben von alldem unberührt – es geht nur um Ihren eigenen Schaden.
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