Sturmschaden: Zahlt das meine Versicherung?
Dachziegel auf der Straße, ein umgestürzter Baum am Carport: Nach jedem Unwetter stellen sich tausende Haushalte dieselbe Frage. Die gute Nachricht: Sturm ist in Eigenheim- und Haushaltsversicherungen eine Standardgefahr. Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl.
Die 60-km/h-Grenze
Sturm ist laut den österreichischen Bedingungswerken eine wetterbedingte Luftbewegung mit mehr als 60 km/h am Versicherungsort. Maßgeblich ist die Auskunft der GeoSphere Austria (früher ZAMG). Wichtig: Es zählt die Windspitze an Ihrem Ort zum Schadenszeitpunkt – nicht das Durchschnittstempo des Tages.
Was gedeckt ist – und was oft übersehen wird
- Direkte Sturmschäden am Gebäude (Dach, Fassade, Fenster) über die Eigenheimversicherung, an Möbeln und Inhalt über die Haushaltsversicherung.
- Folgeschäden: Dringt Regen durch das abgedeckte Dach ein, ist auch dieser Schaden versichert – als „unvermeidliche Folge" des Sturmereignisses.
- Aufräum- und Abbruchkosten bis zur vereinbarten Grenze.
Die drei häufigsten Fehler
- Zu spät gemeldet: Schäden unverzüglich melden – sonst droht eine Obliegenheitsdiskussion (§ 6 VersVG).
- Vorschnell repariert: Erst fotografieren, dann Notmaßnahmen (Plane!), größere Reparaturen mit dem Versicherer abstimmen.
- Wartungsmängel akzeptiert: Lehnt der Versicherer wegen „morschem Dachstuhl" ab, muss er das beweisen – nicht Sie.
gedeckt.com prüft Ihren Fall gegen Polizze, Bedingungen und Gesetz – erste Einschätzung kostenlos.
Jetzt für den Start vormerken →Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Polizze, das konkrete Bedingungswerk und der Einzelfall. Stand: Juli 2026.