Wasserschaden: Wer zahlt eigentlich was?

Ratgeber · Haushalt & Eigenheim

Beim Wasserschaden treffen oft drei Versicherungen aufeinander – und wer nicht weiß, welche zuständig ist, verliert Zeit und Geld.

Die Zuständigkeits-Landkarte

Versichert ist der Rohrbruch – nicht jede Nässe

Gedeckt sind Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Geräten austritt. Häufige Ausschlüsse: Grund- und Hochwasser, Regenwasser, allmähliche Feuchtigkeit, reine Verstopfungsfolgen ohne Rohrbruch.

Die 72-Stunden-Falle

Viele Bedingungswerke verlangen: Wird das Haus länger als 72 Stunden verlassen, sind Wasserleitungen abzusperren (und im Winter Frostschutz sicherzustellen). Wer aus dem Urlaub zu einem gefluteten Wohnzimmer heimkehrt, ohne abgesperrt zu haben, riskiert eine Leistungskürzung.

Im Schadenfall

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Polizze, das konkrete Bedingungswerk und der Einzelfall. Stand: Juli 2026.