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Sturmschaden am Haus: gedeckt oder nicht?
Sturm, Hagel, Schneedruck: ab wann die Sturmversicherung zahlt, welche Sublimits gelten und warum eindringendes Niederschlagswasser oft der Streitpunkt ist.
Worauf es ankommt
Sturmversicherungen decken üblicherweise Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz und Erdrutsch — die genaue Liste und die Schwellenwerte (etwa eine Mindest-Windgeschwindigkeit) stehen im Bedingungswerk. Auch Rettungskosten, also Aufwendungen zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens, können ersatzfähig sein.
Typische Streitpunkte
Häufige Konfliktfelder sind eindringendes Niederschlagswasser (war das Gebäude „vollständig geschlossen“? drang das Wasser „plötzlich und unmittelbar“ ein?), Sublimits für optische Schäden nach Hagel und die Frage, ob vorbeugende Maßnahmen wie Schneeräumung als Rettungskosten gelten.
Was echte Fälle zeigen
Das Fall-Archiv dokumentiert unter anderem: Wasser, das bei Sturm durchs Mauerwerk drang — gedeckt, weil „oberflächig“ zugunsten des Kunden auszulegen war; die Schneeräumung durch das Bundesheer — als Rettungskosten bestätigt; und den Hagelschaden an Dachblechen, bei dem das 4.000-Euro-Sublimit für optische Schäden hielt.
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Zahlt die Versicherung bei jedem Unwetter?
Nein — maßgeblich sind die versicherten Gefahren und Schwellen im Bedingungswerk, etwa eine definierte Sturmstärke.
Sind optische Schäden nach Hagel gedeckt?
Oft nur begrenzt: Viele Verträge enthalten Sublimits für rein optische Beschädigungen.
Werden vorbeugende Maßnahmen bezahlt?
Rettungskosten zur Abwehr eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens können ersatzfähig sein — die Voraussetzungen sind aber eng.
Passende Fälle aus dem Archiv
Sturm drückt Wasser durchs Mauerwerk — gedeckt oder nicht?
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Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Deckungsfragen entscheidet immer der konkrete Vertragstext — die gedeckt-Ampel ist eine dokumentengestützte Ersteinschätzung mit Quellenzitaten, keine Rechtsberatung.